Du befindest dich hier: Kreisjugendring - Aktivitäten - Teilnahmebedingungen 

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

  1. Die Anmeldungen zu den einzelnen Veranstaltungen müssen bald getätigt werden. Teilnehmer werden nach Eingang berücksichtigt.

  2. Die Anmeldung ist für den Veranstalter und für den Teilnehmer verbindlich und bei Rücktritt ist eine Ersatzperson zu stellen.

  3. Krankheit/Mitteilungspflicht:
    Der Kreisjugendring Tirschenreuth ist bei der Anmeldung über Krankheiten oder gesundheitliche Beschwerden/Leiden bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren.
    Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

  4. Der Rücktritt bei Mehrtagesfahrten kann nur schriftlich erfolgen.

  5. Bei einem Rücktritt von einer Mehrtagesfahrt, gleichgültig aus welchen Gründen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben. Bei einem Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Antritt der Fahrt wird neben der Bearbeitungsgebühr eine Ausfallgebühr in Höhe der tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch in Höhe von 15 % des Teilnehmerbetrages in Rechnung gestellt. Die Ausfallgebühr wird nicht erhoben, wenn für den freigewordenen Platz vom ursprünglichen Teilnehmer ein anderer, der jeweiligen Altersgruppe entsprechender Teilnehmer, verbindlich angemeldet wird.
     
  6. Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern einverstanden, falls sich die teilnehmenden Kinder/Jugendlichen fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzen oder gegen geltendes Recht verstoßen (Drogenkonsum, Diebstahl u.a.) und den Ablauf der Veranstaltung gefährden, dass der KJR berechtigt ist, den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten u.U. auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
     
  7. Die Abfahrtszeiten und Haltestellen für die einzelnen Veranstaltungen werden rechtzeitig in einem Schreiben mitgeteilt oder in der Tageszeitung bekannt gegeben.

  8. Es können selbstverständlich nicht an allen Orten Haltestellen eingeplant werden und die Eltern müssen sich deshalb darauf einrichten, dass sie ihre Kinder rechtzeitig bis zur nächsten Haltestelle oder Sammelpunkt bringen und von dort wieder abholen.

  9. Die Aufsichtspflicht des Kreisjugendrings beginnt mit dem Einsteigen des Teilnehmers in den Bus und endet mit dem Aussteigen aus dem Bus nach Beendigung der Fahrt. Die Abholung durch die Eltern muss gewährleistet sein.

  10. Während der Veranstaltung kümmern sich Betreuungspersonen um die Teilnehmer.
     
  11. Die Teilnehmer sind während der Veranstaltung unfall- und haftpflichtversichert.

  12. Die Teilnehmer müssen während der Veranstaltungen den Anordnungen der Betreuer unbedingt Folge leisten.
     
  13. Der Veranstalter behält sich notwendige Änderungen im Programm und wenn nötig auch im Preis vor.
     
  14. Beim Ausfallen einer Maßnahme (z.B. zu geringer Teilnehmerzahl) können keine Ansprüche an den Veranstalter gestellt werden.