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Der Landkreis Tirschenreuth gewährt über den Kreisjugendring Tirschenreuth Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit. Für die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse sind die untenstehenden Richtlinien zu beachten.
Der Abgabeschluss der Anträge für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendarbeitsmaßnahmen im Landkreis Tirschenreuth ist jeweils der 31.10. des Zuschussjahres.
Bezuschusst werden Aufwendungen, die im Zeitraum vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des laufenden Jahres entstanden sind.
Es müssen grundsätzlich 30 % Eigenleistungen erbracht werden und alle anderen Zuschussmöglichkeiten ausgenutzt sein. Die Zuschusshöhe darf das entstandene Defizit nicht übersteigen.
Voraussetzungen für die Behandlung des Antrages sind die fristgerechte Einreichung sowie vollständig eingereichte Unterlagen (siehe Gesamtübersicht). Für die Anträge sind die Formblätter des Kreisjugendrings zu verwenden.
Richtlinien
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen im LandkreisTirschenreuth
Gesamtübersicht der Jugendförderung
Zuschussantrag (als Formular)
Antrag und Verwendungsnachweis auf Zuschussgewährung aus Mitteln des Landkreises Tirschenreuth
Hinweis zum Ausfüllen: Sollte der Zuschussantrag nicht automatisch als Formular geöffnet werden, bitte das Formblatt zuerst ab-/zwischenspeichern. Anschließend kann es mit dem Adobe Acrobat Reader geöffnet und ausgefüllt werden.
Achtung Änderungen für 2022: „Booster“ für die Jugendarbeit
Bildungsmaßnahmen verdoppelt (bis zu 1.000 Euro)
Freizeiten verdoppelt (bis zu 1.000 Euro)
2-Tagesfahrten verdoppelt (bis zu 200 Euro)
Arbeitsmaterial Bonus von 20% bis 50% (je nach Mittelverfügbarkeit)
Grundförderung von 400 Euro auf 600 Euro
Hinweise:
Normalen Antrag stellen, wie die letzten Jahre (Fehlbetrag muss nicht der „Verdoppelung“ entsprechen!!!)
Beispiel: Ausgerechneter Zuschuss 233 Euro – wir verdoppeln auf 466 Euro
Wichtig: Gilt nur für dieses Jahr – nächstes Jahr gelten wieder die bisherigen Zuschussrichtlinien